„2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“

Dortmund nimmt am neuen Landesprogramm teil

Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen in Dortmund können ab dem 1. Oktober 2021 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Dortmund erhält aus dem Programm 59.000 Euro Fördermittel.

Durch das neue Landesprogramm können Engagierte, mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro, zusätzliche Unterstützungen erhalten. Förderfähig sind dabei Projekte und Ideen, die passend zum diesjährigen Themenschwerpunkt „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“, initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.

Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil initiieren möchten, einen Antrag einreichen. Wichtig dabei ist, dass die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen und mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage noch nicht begonnen werden darf.

Mögliche Beispiele, für Projekte oder Ideen im Sinne des Schwerpunktthemas „Gemeinschaft gestalten- engagierte Nachbarschaft leben“ sind:

  • Aktionen für Ortsteile, die vom Hochwasser betroffen sind
  • Adventsnachmittage für Seniorinnen und Senioren im Stadtteil
  • Sachmittel für Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten

Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung können auf https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement abgerufen werden.

Die Antragstellung erfolgt online und ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw ab dem 1. Oktober 2021 möglich. Die Anträge können bis zum 1. November 2021 gestellt werden. Alle Antragsunterlagen sind im Portal hinterlegt und können dort ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.